rechtfertigen

rechtfertigen

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recht|fer|ti|gen ['rɛçtfɛrtɪgn̩], rechtfertigte, gerechtfertigt:
a) <tr.; hat etwas, das eigene Verhalten oder das Verhalten eines anderen so erklären, dass es als berechtigt erscheint:
ich versuchte, ihr Benehmen zu rechtfertigen; diese Tat ist durch nichts zu rechtfertigen.
Syn.: entlasten, entschuldigen, in Schutz nehmen, rehabilitieren, verteidigen.
b) <+ sich> sich verantworten, sich wegen eines Vorwurfs verteidigen:
ich brauche mich nicht zu rechtfertigen.
Syn.: sich entschuldigen.

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rẹcht|fer|ti|gen 〈V. tr.; hat
1. jmdn. od. sich \rechtfertigen
1.1 die Berechtigung seines Tuns nachweisen od. erklären
1.2 jmdn. od. sich von einem Verdacht befreien
2. eine Handlung \rechtfertigen nachweisen od. erklären, dass eine H. berechtigt war
[<mhd. rehtvertigen „in rechten Stand setzen“; zu rehtvertic „gerecht, rechtmäßig“; → recht, fertig]

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rẹcht|fer|ti|gen <sw. V.; hat [mhd. rehtvertigen = ausfertigen; von Schuld befreien; vor Gericht verteidigen; bestrafen, hinrichten, zu: rehtvertic = gerecht, gut, eigtl. = gerecht, gut machen]:
1.
a) etw. gegen einen Einwand, Vorwurf verteidigen, als berechtigt hinstellen:
sein Handeln [vor jmdm.] r.;
etw. ist durch nichts zu r. (zu entschuldigen);
b) <r. + sich> sich gegen einen Vorwurf verteidigen; sich verantworten:
sich vor jmdm. wegen etw. r. müssen.
2. als berechtigt, begründet erscheinen lassen, erweisen, zeigen:
er hat sich bemüht, das in ihn gesetzte Vertrauen zu r.;
der Anlass rechtfertigt den Aufwand.

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rẹcht|fer|ti|gen <sw. V.; hat [mhd. rehtvertigen = ausfertigen; von Schuld befreien; vor Gericht verteidigen; bestrafen, hinrichten, zu: rehtvertic = gerecht, gut, eigtl. = gerecht, gut machen]: 1. a) etw. gegen einen Einwand, Vorwurf verteidigen, als berechtigt hinstellen: sein Handeln [vor jmdm.] r.; etw. ist durch nichts zu r. (zu entschuldigen); Dass Sie den Italiener erschlagen haben, ist moralisch zu r. (Prodöhl, Tod 210); b) <r. + sich> sich gegen einen Vorwurf verteidigen; sich verantworten: sich vor jmdm. wegen etw. r. müssen; Ich rechtfertigte mich mit einer kecken Lüge (Frisch, Stiller 186). 2. als berechtigt, begründet erscheinen lassen, erweisen, zeigen: er hat sich bemüht, das in ihn gesetzte Vertrauen zu r.; der Anlass rechtfertigt den Aufwand; unser Misstrauen war nicht gerechtfertigt (berechtigt); <auch r. + sich:> Diese Machterweiterungen der Staatsführung rechtfertigen sich (erscheinen, erweisen sich als begründet, berechtigt) aus der Erwägung, dass ... (Fraenkel, Staat 320).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • rechtfertigen — rechtfertigen …   Deutsch Wörterbuch

  • Rechtfertigen — Rêchtfertigen, verb. reg. act. welches nach Maßgebung der beyden Wörter, aus welchen es zusammen gesetzet ist, verschiedene Bedeutungen hat, welche aber im Hochdeutschen zum Theil veraltet sind. 1. * Recht, d.i. Gericht, halten; eine veraltete… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • rechtfertigen — V. (Grundstufe) Gründe angeben, warum man etw. gemacht hat Synonyme: verteidigen, sich verantworten Beispiele: Der Schüler versuchte sein Verhalten zu rechtfertigen. Er musste sich dafür vor seinem Chef rechtfertigen …   Extremes Deutsch

  • rechtfertigen — ↑apologisieren, ↑exkulpieren, ↑justifizieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • rechtfertigen — Vsw std. (14. Jh.), spmhd. rechtvertegen, rehtvertigen Stammwort. Ableitung zu dem Adjektiv mhd. rehtvertec, rehtvertic gerecht, rechtmäßig (zu recht und fertig). ✎ HWPh 8 (1992), 251ff. deutsch s. recht, s. fertig …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • rechtfertigen — als berechtigt hinstellen, begründen, entschuldigen, in Schutz nehmen, nachvollziehbar/verständlich zu machen suchen, verteidigen. sich rechtfertigen sich erklären, Gründe anführen, Rechenschaft ablegen, Rede und Antwort stehen, sich reinwaschen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • rechtfertigen — rẹcht·fer·ti·gen; rechtfertigte, hat gerechtfertigt; [Vt] 1 etwas (mit etwas) rechtfertigen die Gründe für eine Handlung, Äußerung o.Ä. nennen: Die Firma rechtfertigte die Entlassung der Arbeiter mit der schlechten Konjunkturlage 2 etwas… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • rechtfertigen — recht: Das gemeingerm. Adjektiv mhd., ahd. reht, got. raíhts, engl. right, schwed. rätt beruht auf einer alten Partizipialbildung zu der idg. Wurzel *reg̑ , »aufrichten, recken, gerade richten«, dann auch »richten, lenken, führen, herrschen«, vgl …   Das Herkunftswörterbuch

  • rechtfertigen — räächfäädige …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • rechtfertigen — rẹcht|fer|ti|gen ; gerechtfertigt …   Die deutsche Rechtschreibung

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